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nachträgliche GN einer Finanzierungs-GS

Verfasst: 28.03.2018, 09:48
von AnjaZ
Hallo zusammen,

es muss hier eine Finanzierungs-GS im Zuge eines KV nachgenehmigt werden. DAs GBA wünscht die Genehmigung durch den VK und Wiederholung der ZV-Unterwerfung (m.E. nur die dingliche ZV-Unterwerfung). Da reicht doch eine U-Begl. nicht aus, oder? Dadurch, dass die ZV-Unterwerfung wiederholt werden muss, ist m.E. eine Beurkundung erforderlich.

Ich habe irgendwie gerade ein Brett vor dem Kopf.

Re: nachträgliche GN einer Finanzierungs-GS

Verfasst: 28.03.2018, 12:14
von Martin Filzek
Sicher wird man eine notarielle Beurkundung in Verhandlungsform (ich glaube § 800 ZPO ist die Formvorschrift?) für eine ZV.-Unterwerfung brauchen und die Form Entwurf mit U.-Begl. wäre nicht ausreichend. Kosten, soweit welche entstehen, sind aber doch gleich hoch, nur natürlich die Form der Urkunde etwas anders. Aber wo immer man im Zweifel ist ob etwas beurkundungsbedürftig ist oder nur eine Beglaubigung braucht, schadet die aufwendigere Form doch nicht (denn die Form U.-Begl. bzw. Entwurf mit U.-Begl., wo sie ausreichend wäre, wird ja durch die strengere Form vollständig ersetzt). Deshalb verstehe ich gar nicht wo für Dich das Problem liegt.

Re: nachträgliche GN einer Finanzierungs-GS

Verfasst: 28.03.2018, 12:52
von AnjaZ
Martin, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich auch für die Beurkundung entschieden.

Wir werden die Urkunde vorbereiten, da wir etwas übersehen haben. Ein anderer Notar hätte dann nur eine U-Begl. vornehmen müssen. Das wäre dann günstiger als eine Beurkundung, zumal die Grundschuld einen hohen Wert hat.

Vielen Dank nochmal und an alle schöne Festtage.