Verkäufer wird vollmachtlos im KV vertreten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Larissa
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#1

08.03.2018, 08:48

Guten Morgen!

Ich habe gerade eine totale Denkblockade und brauche Eure Hilfe!!! :patsch

Wir beurkunden einen Kaufvertrag, der Verkäufer wird vollmachtlos vertreten. Im gleichen Termin soll die Finanzierungsgrundschuld bereits mitbestellt werden.
Nehme ich jetzt in den Kaufvertrag eine Finanzierungsvollmacht rein (Verkäufer auf Käufer) und lasse dann den Käufer auf Grund der Vollmacht die Grundschuld bestellen?
Die Finanzierungsvollmacht ist doch aber noch gar nicht wirksam, auf Grund der fehlenden Genehmigung zum Kaufvertrag.

Oder ist es zu früh und ich drehe mich einfach gerade nur gedanklich im Kreis?!?

Danke für Eure Hilfe!!!

:thx
Jenna
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#2

08.03.2018, 09:04

Da sehe ich eigntlich kein Problem. Die Urkunden werden doch erst eingereicht, wenn die Genehmigung vorliegt.
Wir hatten die Finanzierungsvollmacht jedenfalls immer mit drin und auch die Grundschuld wurde direkt im Anschluss beurkundet.
Larissa
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#3

15.03.2018, 08:36

Vielen Dank für Deine Antwort, Jenna! :thx
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