Beitritt zur Zwangsversteigerung-Originaltitel/Rechtsnachf.

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ole
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#1

05.12.2017, 22:21

Hallo,
ich muss einer Zwangsversteigerung beitreten, Termin ist bereits Mitte Januar.
Frage 1: es heißt " zweckmäßig ist die Bekanntgabe der Forderung drei Wochen vor Termin..." (sinngemäß);
Ist dies jetzt als Frist zu sehen?
Frage 2: der Schuldner meines Titels ist verstorben, Rechtsnachfolger ist die Erbengemeinschaft; ist eine Rechtsnachfolgeklausel nötig (ich denke ja)?
Frage 3: wenn ich diese Klausel jetzt beantrage, wird diese nicht mehr rechtzeitig erteilt bzw. zugestellt werden können.
Kann ich beim Beitritts-Antrag eine Titel-Kopie mitschicken und versichern, dass das Original nebst Rechtsnachfolgeklausel nach Erhalt nachgereicht wird?
Vielen Dank schon mal!
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

06.12.2017, 13:39

zu 1: Wenn das eine Frist wäre, würde es dort stehen. Es ist für das Gericht aber verfahrenstechnisch sehr ungünstig, wenn die Forderungen erst sehr spät mitgeteilt werden, deshalb sollte man soweit es möglich ist nicht zu spät mitteilen

zu 2: ja

zu 3: nein. Der Beitrittsbeschluss kann nur erlassen werden, wenn alle Voraussetzungen der ZV vorliegen und dazu gehört auch die Klausel
Ole
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#3

06.12.2017, 21:04

Vielen Dank, auch wenn das für uns sehr ungünstig ist!
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