dingliches Vorkaufsrecht - Verzichtserklärung
Verfasst: 18.07.2017, 08:55
Guten Morgen zusammen,
ich bräuchte mal eure fachliche Hilfe. Unser Notar ist im Urlaub und ich würde dem Vertreter gern soviel wie möglich vorbereiten, bin mir aber in einer Sache recht unsicher.
Es wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet. Der jetzige Verkäufer ist noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, hat aber schon weiter verkauft. In dem vorigen Kaufvertrag wurde vereinbart, dass für eine GmbH ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden soll (ist auch noch nicht eingetragen...).
Von dieser Gesellschaft muss ich jetzt im Rahmen der hiesigen Abwicklung natürlich eine Verzichtserklärung einholen. So, und hier fangen meine Gedanken / Probleme an.
Ich muss die Gesellschaft anschreiben, um Vorkaufsrechtverzichtserklärung bitten und eine Abschrift des Vertrages beifügen, soweit klar. Aber - sollte ich hier auch besser eine vorgefertigte Erklärung beifügen, mit welcher der Gesellschafter nur noch zum Notar geht und eine Unterschriftsbeglaubigung durchführt?
Mein Gedanke hierzu ist nämlich der, wenn ich keine solche vorgefertigte Erklärung beifüge, müsste ein anderer Notar einen entsprechenden Entwurf fertigen und damit wäre die Geschichte deutlich teurer als nur eine Unterschriftsbeglaubigung, oder?
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt...quäle mich noch ziemlich im Notariat...
ich bräuchte mal eure fachliche Hilfe. Unser Notar ist im Urlaub und ich würde dem Vertreter gern soviel wie möglich vorbereiten, bin mir aber in einer Sache recht unsicher.
Es wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet. Der jetzige Verkäufer ist noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, hat aber schon weiter verkauft. In dem vorigen Kaufvertrag wurde vereinbart, dass für eine GmbH ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden soll (ist auch noch nicht eingetragen...).
Von dieser Gesellschaft muss ich jetzt im Rahmen der hiesigen Abwicklung natürlich eine Verzichtserklärung einholen. So, und hier fangen meine Gedanken / Probleme an.
Ich muss die Gesellschaft anschreiben, um Vorkaufsrechtverzichtserklärung bitten und eine Abschrift des Vertrages beifügen, soweit klar. Aber - sollte ich hier auch besser eine vorgefertigte Erklärung beifügen, mit welcher der Gesellschafter nur noch zum Notar geht und eine Unterschriftsbeglaubigung durchführt?
Mein Gedanke hierzu ist nämlich der, wenn ich keine solche vorgefertigte Erklärung beifüge, müsste ein anderer Notar einen entsprechenden Entwurf fertigen und damit wäre die Geschichte deutlich teurer als nur eine Unterschriftsbeglaubigung, oder?
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt...quäle mich noch ziemlich im Notariat...