Übertragung eines Vorkaufsrechtes

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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maxundmoritz_2005
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#1

03.05.2017, 16:28

Hallo,

ich stehe ich hier echt auf dem Schlauch oder habe einen Knoten im Kopf...

Folgendes:
Ich soll eine Vorkaufsrechtsübertragung vorbereiten.
Im Jahr 2008 ist ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Berechtigten durch die damalige Eigentümerin bewilligt und beantragt worden. Die Eigentümerin ist verstorben. Der Wortlaut des Vorkaufsrechts lautet "Ich, die Eigentümerin, räume das vererbliche und übertragbare Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall durch mich oder meine/n Sonderrechts- oder Gesamtrechtsnachfolger im Eigentum der belasteten Grundstücke ein."

Nun soll dieses 2008 eingetragene Vorkaufsrecht von dem Berechtigten an einen Dritten verkauft, übertragen etc. werden. Die jetzigen Eigentümer, die Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Eigentümerin, werden nicht zustimmen.

Gibt einen Lösungsansatz ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft/Erbengemeinschaft? Hat vielleicht sogar jemand einen Mustertext oder eine Fundstelle für mich.

Vielen lieben Dank.
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NoFaWi
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#2

04.05.2017, 16:45

siehe Rd.-Nr. 1428 Schöner/Stöber, 15. Auflage

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