Wenn wir Grundschuldformulare mit den Anträgen und Unterschriften der Banken drauf bekommen und die dann beurkunden möchten, müsste ich das Formular oder zumindest die letzte Seite mit Schreibmaschine ausfüllen. Alternativ scanne ich das gesamte Formular ein und fülle es dann am PC aus, habe aber dann natürlich nicht mehr die Original-Unterschrift der Bank auf der Urkunde.
Ich hatte mal was herausgefunden, dass man ja materiell-rechtlich an die Einigung gebunden ist, wenn sie beim GBA liegt (§ 873 BGB). Jetzt habe ich gerade den Schöner/Stöber gewälzt (15. Auflage, Rd.-Nr. 93) und dort steht, dass die Antragsrücknahme auch möglich ist, wenn man materiell-rechtlich an die Einigung gebunden ist. Aber was soll das denn bringen???
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Wie handhabt ihr das mit den Grundschuldformularen? Füllt ihr mit Schreibmaschine aus oder mit PC oder beides? Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.