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Veräußerungsanzeige

Verfasst: 27.12.2016, 16:20
von Kanzlei17c
Hallo,

ich bin gerade dabei eine Veräußerungsanzeige zu fertigen.

Die Parteien (eine Privat-Person und eine GmbH & Co. KG) haben im KV Netto-Beträge angegeben.

Muss ich in der Veräußerungsanzeige jetzt den Bruttopreis angeben?

Hatte so was noch nie und Google hat mir leider auch nicht geholfen. :kopfkratz

Re: Veräußerungsanzeige

Verfasst: 17.01.2017, 17:04
von JensW
Dann würde ich die auch angeben. Das sind ja denke ich die Endbeträge und von daher müssten die für die Grunderwerbsteuerberechnung maßgeblich sein.