Veräußerungsanzeige

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Kanzlei17c
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#1

27.12.2016, 16:20

Hallo,

ich bin gerade dabei eine Veräußerungsanzeige zu fertigen.

Die Parteien (eine Privat-Person und eine GmbH & Co. KG) haben im KV Netto-Beträge angegeben.

Muss ich in der Veräußerungsanzeige jetzt den Bruttopreis angeben?

Hatte so was noch nie und Google hat mir leider auch nicht geholfen. :kopfkratz
JensW
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#2

17.01.2017, 17:04

Dann würde ich die auch angeben. Das sind ja denke ich die Endbeträge und von daher müssten die für die Grunderwerbsteuerberechnung maßgeblich sein.
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