Finanzierungsvollmacht bei auswärtigen Käufer

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

14.12.2016, 14:24

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei einen Kaufvertrag zu entwerfen. Die Verkäufer sind hier bei uns am Ort, der Käufer wohnt allerdings einige hundert km entfernt.

Bei Abschluss des Kaufvertrages wird sich der Käufer durch einen der Verkäufer vertreten lassen.

Der Käufer teilte bereits jetzt mit, dass er den Kaufpreis zum Teil finanzieren wird und daher eine Finanzierungsvollmacht benötigt. In den Mustern steht es jetzt ja immer so drin, dass von der Finanzierungsvollmacht nur vor dem beurkundenden Notar Gebrauch gemacht werden kann. Kann ich diese Fomulierung einfach ändern, dass von der Vollmacht nur vor Notar X in Y Gebrauch gemacht werden kann oder sieht einer darin Schwierigkeiten?

Liebe Grüße,
noto-fee
SunnyNOM
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#2

15.12.2016, 16:13

Hallo :)..

also meine Kollegin meinte grade das sie das schon so hatte in ihrem alten Büro.. die haben dann aufgenommen:

..vor dem beurkundenden Notar oder Notar X in Y...

und dabei gab es keinerlei Beanstandungen. Es kommt ja auch nicht so häufig vor, da es ja auch nicht unbedingt empfohlen wird das der Käufer sich vertreten lässt wegen den Belehrungen und so weiter.

Liebe Grüße und hoffentlich eine nicht ganz so stressige Vorweihnachtszeit
noto-fee
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#3

15.12.2016, 16:34

Vielen lieben Dank :)

Ja der Käufer überlegt sich derzeit auch noch,ob er kommt oder nicht.

Ich werde es erstmal so mit aufnehmen und dann mal abwarten, wie es nachher wirklich kommt.

Ich wünsche Dir auch eine stressfreie Vorweihnachstezeit.

Liebe Grüße,
noto-fee
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