Verlängerung Kaufangebot durch Erben

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sippi72

#1

22.11.2016, 09:27

Hallo Forenmitglieder,
ich habe folgende Frage:
Muss hier ein Kaufangebot verlängern. Der Eigentümer, der das Angebot unterbreitet, ist verstorben. Im Grundbuch wurde die Ehefrau als neue Eigentümerin eingetragen.
Muss ich jetzt ein komplett neues Angebot fertigen oder kann ich aufgrund Vorlage des Erbscheines/Eintragung im Grundbuch für den "alten" Verkäufer das Angebot in einfacher Form verlängern?
VG
Steffi
JensW
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#2

17.01.2017, 17:06

Du musst kein neues Angebot machen. Die Ehefrau tritt ja in die Rechtsstellung des Verkäufers. Und sofern die Angebotsfrist noch läuft, ist ja eh alles gut. Ansonsten kann unter Zustimmung des Käufers auch das Angebot verlängert werden
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