Übertragungsvertrag mit Schuldübernahme

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

17.11.2016, 09:56

Hallo zusammen,

der Vater überträgt auf seine Tochter unentgeltlich ein Grundstück. Die Tochter übernimmt die eingetragenen Grundschulden, die auch noch Verbindlichkeiten absichern.

Der Notar wird nun angewiesen, von der Gläubigerin eine Schuldübernahmegenehmigung anzufordern. Bis zur Erteilung der Schuldübernahmegenehmigung gilt die Übernahme im Innenverhältnis zwischen Vater und Tochter als im Wege der Erfüllungsübernahme vereinbart.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, kann/muss ich den Vertrag jetzt schon, also bevor eine Antwort der Bank vorliegt, zur Eigentumsumschreibung einreichen? Eine Regelung im Vertrag, dass wir erst einreichen sollen, wenn die Genehmigung der Bank vorliegt, ist nicht im Vertrag enthalten.

Liebe Grüße,

noto-fee
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#2

17.11.2016, 16:32

Also ich würde einreichen, da die Vereinbarung, dass die Schuldübernahme erst im Innenverhältnis gilt (Freistellungsvereinbarung), ja vorliegt.

Außerdem hast du ja, wie du schon sagtest, keine entsprechende Anweisung im Vertrag.
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