Hallo,
wir haben bei einer Grundschuldbestellung die ZV-Unterwerfung auch für die Eigentümer vergessen, also nur für den Käufer aufgenommen. Jetzt kam eine Zwischenverfügung, dass die GS aus eben diesem Grund nicht eingetragen werden kann. Kann jemand sagen, wie wir das in Ordnung bringen können?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Rückmeldungen und frohes Schaffen!
Grundschuldbestellung ZV-Unterwerfung
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Schwierig...
1. Versuch: Eigenurkunde (würde mir aber nicht genügen)
2. Versuch: neue Beurkundung ZVUnterwerfung nach § 800 ZPO (darum geht es wohl in Deinem Post, oder?)
3. Versuch: Antrag einschränken und ohne ZVUnterwerfung zur Eintragung beantragen; ZVUnterwerfung nachbeantragen, sobald EU durch (falls Bank mitspielt).
1. Versuch: Eigenurkunde (würde mir aber nicht genügen)
2. Versuch: neue Beurkundung ZVUnterwerfung nach § 800 ZPO (darum geht es wohl in Deinem Post, oder?)
3. Versuch: Antrag einschränken und ohne ZVUnterwerfung zur Eintragung beantragen; ZVUnterwerfung nachbeantragen, sobald EU durch (falls Bank mitspielt).
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Das gleiche Problem hatte ich auch schonmal, siehe hier