Grundschuldbestellung auf Grund Finanzierungsvollmacht im KV

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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stinker
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#1

21.09.2016, 12:40

Liebe Mitstreiter,

ich war etwas länger aus meinem Job raus und hoffe, Ihr könnt mir in diesem Punkt mal kurz weiterhelfen. Meine Frage ist, gibt es das Nachstehende noch ? :oops:

Früher war es so, dass ich bei einer Grundschuldbestellung auf Grund Finanzierungsvollmacht ! immer die Gläubigerin - vorab - angeschrieben habe, mir eine Bestätigung dahingehend zukommen zu lassen, dass das Grundpfandrecht bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Eigentumsumschreibung des Kaufgegenstandes auf den Käufer nur als Sicherheit für diese Zahlung dient und dass die Gläubigerin im Falle der Rückabwicklung Zug um Zug gegen Rückzahlung der Darlehensvaluta die erforderlichen Löschungsunterlagen herausgibt.

Ich habe gesehen, dass einige Banken dies nunmehr bereits in ihrem Anschreiben bestätigen, aber leider nicht alle.

Wir handhabt ihr das so? Schreibt Ihr die Banken (die die Bestätigung vorab nicht abgeben) an?

Es würde dann ja m.E.n. auch eine Vollzugsgebühr anfallen.

:wink1
Dankeschön im Voraus.
larifari
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#2

21.09.2016, 14:31

Diese Sicherungsabrede gibt es nach wie vor und ist (jedenfalls bei uns) in der Finanzierungsvollmacht enthalten. Es ist zwar richtig, dass viele Banken die Kenntnisnahme und Beachtung einer Sicherungsabrede (und zugleich auch die Kenntnisnahme einer Abtretung der Auszahlungsansprüche) bestätigen, oftmals kommt aber dieses Schreiben, bevor der Kaufvertrag überhaupt beurkundet wurde. Das reicht dann so nicht und deshalb werden die Banken dann auf jeden Fall angeschrieben.
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