Grundschuld für "falsche" Bank
Verfasst: 07.08.2016, 15:37
Ende Juli erhalten wir einen Grundschuldauftrag von der WGZ-Bank.
Anfang August wird beurkundet. Alles normal und wie üblich.
Antrag auf Eintragung wurde sofort gestellt.
Freitag teilt uns die DZ Bank, dass die WGZ Bank am 29. Juli auf die DZ Bank verschmolzen wurde.
Ein neues Formular für die DZ Bank als Gläubigerin wird übersandt.
Kosten für die neue Grundschuld will die Bank nicht tragen.
Was tun?
Richtig ist wohl, dass die beantragte Grundschuld zugunsten der wgz nicht eingetragen werden kann, da die Gläubigerin nicht existiert.
Eine Schreibfehlerberichtigung schien mir zunächst möglich, halte ich jetzt aber für unzulässig.
Ich kann doch nicht einfach den Gläubiger austauschen (ohne Mitwirkung des Beteiligten).
Ich schlimmsten Fall haftet der Notar, wenn im Verwertungsfall der Schuldner den Titel erfolgreich angreift (weil er sich nicht wirksam der ZV unterworfen hat).
Ich würde den alten Antrag zurücknehmen und neu beurkunden.
Der Notar muss sich doch nicht täglich über Verschmelzungen im bankensektor informieren.
Die Verschmelzung wurde am 29.07. durch Eintragung in das HR wirksam. Der Vertrag wurde laut Presse im April beurkundet.
Rätselhaft, warum im Juli noch Formulare für die wgz versandt und Grundschuldbestellungsurkunden beauftragt werden.
Ich vermute, die Bank hat das alte, falsche Formular verschickt.
Warum die Bank die Kosten nicht tragen will, erschließt sich nicht. Der Kunde wird wohl auch kaum doppelt zahlen wollen.
Anfang August wird beurkundet. Alles normal und wie üblich.
Antrag auf Eintragung wurde sofort gestellt.
Freitag teilt uns die DZ Bank, dass die WGZ Bank am 29. Juli auf die DZ Bank verschmolzen wurde.
Ein neues Formular für die DZ Bank als Gläubigerin wird übersandt.
Kosten für die neue Grundschuld will die Bank nicht tragen.
Was tun?
Richtig ist wohl, dass die beantragte Grundschuld zugunsten der wgz nicht eingetragen werden kann, da die Gläubigerin nicht existiert.
Eine Schreibfehlerberichtigung schien mir zunächst möglich, halte ich jetzt aber für unzulässig.
Ich kann doch nicht einfach den Gläubiger austauschen (ohne Mitwirkung des Beteiligten).
Ich schlimmsten Fall haftet der Notar, wenn im Verwertungsfall der Schuldner den Titel erfolgreich angreift (weil er sich nicht wirksam der ZV unterworfen hat).
Ich würde den alten Antrag zurücknehmen und neu beurkunden.
Der Notar muss sich doch nicht täglich über Verschmelzungen im bankensektor informieren.
Die Verschmelzung wurde am 29.07. durch Eintragung in das HR wirksam. Der Vertrag wurde laut Presse im April beurkundet.
Rätselhaft, warum im Juli noch Formulare für die wgz versandt und Grundschuldbestellungsurkunden beauftragt werden.
Ich vermute, die Bank hat das alte, falsche Formular verschickt.
Warum die Bank die Kosten nicht tragen will, erschließt sich nicht. Der Kunde wird wohl auch kaum doppelt zahlen wollen.