Pfandentlassung erforderlich?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

01.08.2016, 16:39

Hallo zusammen,

wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet. Verkauft wurde eine kleine Teilfläche, die auch bereits vermessen ist. In Abt. II steht jetzt ein Dauerwohnrecht eingetragen. Die Ausübung dieses Rechtes ist jetzt auf ein anderes Flurstück beschränkt. Da die Flurstücke aber alle unter einer lfd. Nummer eingetragen sind, lastet dieses Dauerwohnrecht auch auf dem verkauften Flurstück.

Benötige ich jetzt eine Pfandentlassungserklärung oder brauche ich keine, da die Ausübung ja nur auf ein anderes Flurstück beschränkt ist?

Liebe Grüße,

noto-fee
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