§ 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB /Bestandschutz
Verfasst: 01.07.2016, 12:56
ihr Lieben,
ich hoffe, mir kann jemand helfen....
Unser M hat ein Haus auf einem Grundstück erworben. Das Haus wurde damals nach dem alten Bebauungsplan gebaut. Seit dem Jahr 2002 gibt es einen neuen Bebauungsplan, wonach auf dem Grundstück kein Haus mehr gebaut werden kann, sofern man das andere abreißen will, sondern es darf nur aus Grünfläche bestehen. Wir haben hier einen qualifizierten Bebauungsplan. Jetzt die Frage: besteht hier aktiver Bestandsschutz für diesen qualifizierten Plan? Uns fehlt ein Verweis hierauf im Gesetz.... Aus § 35 BauGB werden wir bzgl. des qualifizierten Plans nicht schlauer...
tausend Fragezeichen in meinem Hirn
Ich danke für jede Antwort
ich hoffe, mir kann jemand helfen....
Unser M hat ein Haus auf einem Grundstück erworben. Das Haus wurde damals nach dem alten Bebauungsplan gebaut. Seit dem Jahr 2002 gibt es einen neuen Bebauungsplan, wonach auf dem Grundstück kein Haus mehr gebaut werden kann, sofern man das andere abreißen will, sondern es darf nur aus Grünfläche bestehen. Wir haben hier einen qualifizierten Bebauungsplan. Jetzt die Frage: besteht hier aktiver Bestandsschutz für diesen qualifizierten Plan? Uns fehlt ein Verweis hierauf im Gesetz.... Aus § 35 BauGB werden wir bzgl. des qualifizierten Plans nicht schlauer...
tausend Fragezeichen in meinem Hirn
Ich danke für jede Antwort