§ 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB /Bestandschutz

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Js123
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#1

01.07.2016, 12:56

:wink1 ihr Lieben,

ich hoffe, mir kann jemand helfen....

Unser M hat ein Haus auf einem Grundstück erworben. Das Haus wurde damals nach dem alten Bebauungsplan gebaut. Seit dem Jahr 2002 gibt es einen neuen Bebauungsplan, wonach auf dem Grundstück kein Haus mehr gebaut werden kann, sofern man das andere abreißen will, sondern es darf nur aus Grünfläche bestehen. Wir haben hier einen qualifizierten Bebauungsplan. Jetzt die Frage: besteht hier aktiver Bestandsschutz für diesen qualifizierten Plan? Uns fehlt ein Verweis hierauf im Gesetz.... Aus § 35 BauGB werden wir bzgl. des qualifizierten Plans nicht schlauer...

tausend Fragezeichen in meinem Hirn

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JensW
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#2

16.09.2016, 11:07

So einen ähnlichen Fall hatte ich auch.
Es wurde ein Haus "schwarz", d.h. ohne Baugenehmigung gebaut. Wenn der Eigentümer das Haus jetzt abreißt, wird er wahrscheinlich keine Baugenehmigung für einen Neubau bekommen. Gegen die alte Immobilie wird man aber denk ich nichts machen können.
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