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Pfandentlassung Wohnungsrecht?

Verfasst: 30.06.2016, 10:49
von noto-fee
Hallo zusammen,

wir haben einen Grundstückskaufvertrag über eine kleine Teilfläche beurkundet. Im Grundbuch ist ein Wohnungsrecht eingetragen. Dieses Wohnungsrecht lastet an allen im Grundbuch eingetragenen Grundstücken. Auch an den nunmehr verkauften, unbebauten Grundstück.

Meine Frage ist eigentlich nur, heißt die Erklärung, die die Berechtigen nun für die Löschung des Wohnungsrechtes an der Teilfläche unterzeichnen, nun Löschungsbewilligung oder Pfandentlassung?

An den übrigen Grundstücken soll das Recht natürlich bestehen bleiben.

Liebe Grüße,
noto-fee

Re: Pfandentlassung Wohnungsrecht?

Verfasst: 30.06.2016, 11:42
von AnjaZ
Ich würde es Pfandentlassung nennen.

Re: Pfandentlassung Wohnungsrecht?

Verfasst: 01.07.2016, 10:21
von noto-fee
Ok danke.

Berechne ich den Wert der Urkunde dann auch nach § 44 GNotKG?

Liebe Grüße,
noto-fee