Ablauf Grundschuldbestellung

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Bellinda
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#1

29.06.2016, 09:46

Hallo ihr Lieben,

mir fehlt es leider total an praktischem Wissen für das Notariat, daher hoffe ich, jemand hat Lust mir auf die Sprünge zu helfen.

Wir sollen eine Grundschuldbestellung mit ZV-Unterwerfung beurkunden. Urkunde ist soweit fertig, ich bin mir jetzt aber nicht zu 100 % sicher, was den weiteren Ablauf angeht.

1. Mandant kommt zur Beurkundung und unterzeichnet die Urschrift
2. Von der Urschrift wird eine vollstreckbare Ausfertigung angefertigt mit folgendem Vermerk:

Die vorstehende Ausfertigung, die eine vollständige Wiedergabe der Urschrift ist, wird hiermit der Bank XY zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Datum, Ort
Siegel Unterschrift Notar

3. Es wird eine Ausfertigung mit folgendem Text gefertigt:

Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird hiermit Herrn XY, geboren am XY, erteilt.

Datum, Ort
Siegel Unterschrift Notar

4. Es wird eine beglaubigte Abschrift gefertigt:

Die Übereinstimmung der vorstehenden Abschrift mit der mir vorliegenden Urschrift beglaubige ich.

Siegel Datum, Ort
Unterschrift Notar

5. Die Bank erhält die vollstreckbare Ausfertigung, der Mdt erhält die Ausfertigung, das Grundbuchamt die beglaubigte Abschrift.

Auf der Urschrift wird vermerkt: Die Bank XY hat eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urschrift erhalten. Herrn XY wurde eine Ausfertigung erteilt.
Datum, Unterschrift Notar

Wie handhabt ihr das mit der Kostenberechnung? Ich habe gelesen, dass diese häufig auf der letzten Seite der Urschrift angebracht wird?
Bekommen wir abschließend automatisch von dem Grundbuchamt einen aktualisierten Grundbuchauszug? Oder muss dieser noch beantragt werden?

Schon mal :thx
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Whoville
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#2

29.06.2016, 10:31

Guten Morgen,

bei den Vorlagen unserer Banken steht jeweils schon drin, wer was bekommt (Gericht: Ausfertigung, Bank: vollstreckbare Ausfertigung, Besteller: einfache Abschrift). Daran kannst du dich halten. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, klingt dein Vorschlag sehr gut!
Die Kostenrechnung muss nicht mehr auf der Urkunde stehen, auch nicht auf dem Vermerk. Du kannst eine Abschrift der Rechnung mit in den Sammler heften, es reicht aber aus, wenn die Rechnung in der Akte abgeheftet und elektronisch abgespeichert ist.
Automatisch bekommt ihr keinen Auszug, das müsst ihr beantragen. In unseren Vorlagen beantragt der Gläubiger stets, dass ihm mit Eintragungsbekanntmachung auch ein Grundbuchauszug übersandt wird.

Gutes Gelingen! :-)
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Bellinda
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#3

29.06.2016, 14:02

Supi, dann stimmt das Grundgerüst ja schon einmal :yeah

Was gibt es bei dem Antrag an das Grundbuchamt denn sonst noch zu beachten? Hat vielleicht jemand ein Muster? :thx
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