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Fälligkeit Kaufvertrag

Verfasst: 19.05.2016, 08:40
von Dini07
Der Kaufpreis soll erst gezahlt werden, wenn der Neubau des Verkäufers fertiggestellt wurde. Ebenso soll dann erst die Übergabe erfolgen.
Wie kann man das im KV einbringen?
Ich finde im Krauß nix dazu =(

Hatte jemand schon einmal so einen Fall?

Re: Fälligkeit Kaufvertrag

Verfasst: 19.05.2016, 08:50
von Whoville
Sollen auch keine Abschläge gezahlt werden?
Im Bauträgervertrag wird die Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt gemäß § 3 MaBV geregelt.
Guck mal im Krauß beim Bauträgervertrag, da ist ein Muster.

Re: Fälligkeit Kaufvertrag

Verfasst: 19.05.2016, 09:31
von Dini07
Nein, es sollen keine Abschläge gezahlt werden.

Re: Fälligkeit Kaufvertrag

Verfasst: 19.05.2016, 09:40
von Dini07
Ich hab die 6. Auflage von Krauß. Da ist leider kein Bauträgervertrag drinnen :oops:

Re: Fälligkeit Kaufvertrag

Verfasst: 19.05.2016, 10:59
von Whoville
Ich war auch im Würzburger Notarhandbuch, sorry. Habt ihr kein anderes Buch? Im Kersten/Bühling steht auch einiges dazu. Aber wenn keine Abschläge gezahlt werden soll, bringt das auch nicht so viel.
Ich würde eine Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung in den Vertrag mit aufnehmen, wonach der Kaufpreis erst nach Fertigstellung des Objekts innerhalb von ..... Tagen zu zahlen ist. Vielleicht sollte dann vor der Zahlung auch eine Abnahme durch den Käufer erfolgen, der die erfolgte Abnahme dem Notar schriftlich bestätigt.
Die Übergabe erfolgt dann nach der Zahlung des Kaufpreises.
Es sollte aber auch mit in den Vertrag aufgenommen werden, wann die Fertigstellung beabsichtigt ist und bis wann sie spätestens zu erfolgen hat.