Fälligkeit Kaufvertrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Dini07
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#1

19.05.2016, 08:40

Der Kaufpreis soll erst gezahlt werden, wenn der Neubau des Verkäufers fertiggestellt wurde. Ebenso soll dann erst die Übergabe erfolgen.
Wie kann man das im KV einbringen?
Ich finde im Krauß nix dazu =(

Hatte jemand schon einmal so einen Fall?
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#2

19.05.2016, 08:50

Sollen auch keine Abschläge gezahlt werden?
Im Bauträgervertrag wird die Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt gemäß § 3 MaBV geregelt.
Guck mal im Krauß beim Bauträgervertrag, da ist ein Muster.
Dini07
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#3

19.05.2016, 09:31

Nein, es sollen keine Abschläge gezahlt werden.
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#4

19.05.2016, 09:40

Ich hab die 6. Auflage von Krauß. Da ist leider kein Bauträgervertrag drinnen :oops:
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Whoville
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#5

19.05.2016, 10:59

Ich war auch im Würzburger Notarhandbuch, sorry. Habt ihr kein anderes Buch? Im Kersten/Bühling steht auch einiges dazu. Aber wenn keine Abschläge gezahlt werden soll, bringt das auch nicht so viel.
Ich würde eine Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung in den Vertrag mit aufnehmen, wonach der Kaufpreis erst nach Fertigstellung des Objekts innerhalb von ..... Tagen zu zahlen ist. Vielleicht sollte dann vor der Zahlung auch eine Abnahme durch den Käufer erfolgen, der die erfolgte Abnahme dem Notar schriftlich bestätigt.
Die Übergabe erfolgt dann nach der Zahlung des Kaufpreises.
Es sollte aber auch mit in den Vertrag aufgenommen werden, wann die Fertigstellung beabsichtigt ist und bis wann sie spätestens zu erfolgen hat.
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