Abtretung zwangssicherungshypothek
Verfasst: 05.04.2016, 14:32
Hallo,
ist ein Notar eigentlich auch für die Erstellung eines Vertrages zur Abtretung einer Zwangsicherungshypothek zuständig oder erstellt diesen Vertrag der RA und der Notar ist nur für die Eintragung im Grundbuch zuständig?
(Erwerber eines Grundstücks hat die durch Zwangshypothek gesicherten Forderungen des Gläubigers des bisherigen Grundstückseigentümers vollständig gezahlt. Statt der Löschung möchte der Erwerber jetzt die Zwangshypo. übernehmen, da es Probleme beim Vollzug des Kaufvertrages gibt.)
Danke für Hilfe
ist ein Notar eigentlich auch für die Erstellung eines Vertrages zur Abtretung einer Zwangsicherungshypothek zuständig oder erstellt diesen Vertrag der RA und der Notar ist nur für die Eintragung im Grundbuch zuständig?
(Erwerber eines Grundstücks hat die durch Zwangshypothek gesicherten Forderungen des Gläubigers des bisherigen Grundstückseigentümers vollständig gezahlt. Statt der Löschung möchte der Erwerber jetzt die Zwangshypo. übernehmen, da es Probleme beim Vollzug des Kaufvertrages gibt.)
Danke für Hilfe