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Abtretung zwangssicherungshypothek

Verfasst: 05.04.2016, 14:32
von Sprengmann
Hallo,
ist ein Notar eigentlich auch für die Erstellung eines Vertrages zur Abtretung einer Zwangsicherungshypothek zuständig oder erstellt diesen Vertrag der RA und der Notar ist nur für die Eintragung im Grundbuch zuständig?
(Erwerber eines Grundstücks hat die durch Zwangshypothek gesicherten Forderungen des Gläubigers des bisherigen Grundstückseigentümers vollständig gezahlt. Statt der Löschung möchte der Erwerber jetzt die Zwangshypo. übernehmen, da es Probleme beim Vollzug des Kaufvertrages gibt.)
Danke für Hilfe

Re: Abtretung zwangssicherungshypothek

Verfasst: 19.04.2016, 17:27
von JensW
Also für derartige Verträge ist ein Notar nicht zuständig.
Ein Notar kann lediglich eine Abtretungserklärung vorbereiten und die Unterschriften des Abtretenden beglaubigen...