Besitzübergang Übernahme sämtilches Inventar

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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-Leni-
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#1

03.03.2016, 10:43

Hallo Ihr Lieben!
Ich bin dabei, einen Grundstückskaufvertrag zu entwerfen über einen (nicht mehr betriebenen) Gasthof, wo allerdings noch sämtliches Inventar (Raumausstattung der Zimmer, Betten, Rezeption, Großküche, eben alles) übernommen werden soll. Nun haben wir beim Verkäufer schon angefragt, ob es möglich ist, eine Inventarliste zu erstellen und diese dann als Anlage zur Urkunde zu nehmen. Das wurde jedoch als nicht zumutbar zurückgewiesen und es ist vom Käufer auch akzeptiert, dass das nicht erfolgen muss (Käufer ist ein Wohlfahrtsverband).

Meine Frage ist jetzt: Besteht die Möglichkeit, in den Kaufvertrag aufzunehmen, dass "ungeräumt" übergeben wird und wie muss ich das formulieren? War schon auf Beck-Online unterwegs, der Kerstin Bühling gibt jetzt auch nicht so viel her...

Vielleicht kann mir jemand helfen :-?
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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-Leni-
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#2

03.03.2016, 10:57

Ich muss dazu sagen, dass auf das mitverkaufte Inventar 60.000 € Kaufpreis entfallen.
-Leni-

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#3

03.03.2016, 14:42

Dann sollte man den Vertragsbeteiligten doch empfehlen, eine ausführliche Inventarliste zu fertigen und als Anlage für den Vertrag zur Verfügung zu stellen, denn spätestens das Finanzamt, das prüfen muss, ob auf das Inventar evtl. keine Grunderwerbsteuer anfällt, wird wohl entsprechende Glaubhaftmachung / Nachweise usw. verlangen.
Bin aber auf diesem Gebiet kein Experte, vielleicht wissen es andere Forenteilnehmer noch genauer oder besser.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#4

03.03.2016, 21:26

Hallo Leni,

es ist richtig, das auch das Finanzamt eine Inventarliste haben möchte, wenn im Kaufvertrag ausgewiesen ist, dass ein Kaufpreisteil auf das Inventar entfällt.
Im Übrigen solltet Ihr auch aus anderen Gründen auf einer Inventarliste bestehen. Alle wesentlichen Vereinbarungen des Vertrages müssen beurkundet werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass einer der Beteiligten sich hinterher auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft. Im Übrigen ist der Vertrag so zu fassen, dass auch ein Dritter aufgrund des Vertrages erkennen kann, was genau verkauft worden ist. Ich weiß, dass es den Mandanten zu lästig ist, eine Inventarliste zu erstellen - wir bestehen aber in solchen Fällen immer darauf.

Ich wünsche viel Erfolg.
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Whoville
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#5

04.03.2016, 07:29

Guten Morgen,

ich denke auch, dass ihr ohne Liste nicht weiterkommt, zumal das Finanzamt auch wissen will, wann das veräußerte Inventar zu welchem Preis angeschafft wurde. Mag den Mandanten lästig sein, aber wenn sie auch Grunderwerbsteuer sparen möchten, werden sie da wohl drum rumkommen. Und wie Notariatsoldie schon sagt, es sollte mit beurkundet werden und es sollte genau zu erkennen sein, was mit verkauft wurde. Das bietet ja auch dem Verkäufer eine Sicherheit. Was soll er denn sonst machen, wenn der Käufer z. B. behauptet, dass Möbel fehlen?
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-Leni-
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#6

08.03.2016, 15:41

Hallo Ihr Lieben!
Ich danke euch, bin grade dabei Verkäufer und Makler anzuschreiben, damit die sich darum kümmern.
:thx
-Leni-

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