Löschung Testamentsvollstreckervermerk

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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DKausE
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#1

17.02.2016, 12:41

Hallo an alle.

Folgender Sachverhalt:
Im Grundbuch ist in Abt. II eingetragen "Befristete Testamentsvollstreckung ist angeordnet."
Die Testamentsvollstreckung war befristet bis zum 31.12.2015. Der Vermerk soll nun im Grundbuch gelöscht werden.
Der Testamentsvollstrecker hat das Amt nie angenommen und auch nicht ausgeübt.
Die Berichtigung des Erbscheins ist nicht gewünscht.
Frage:
Wie erreiche ich die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch?
Lösungsvorschlag:
Reicht es aus, wenn der Erbe den Antrag auf Löschung stellt und mitteilt, dass die Beendigung der Testamentsvollstreckung offenkundig und daher Grundbuchunrichtigkeit eingetreten ist?
Oder wird das Grundbuchamt auf Vorlage eines berichtigten Erbscheins bestehen?

Vielen Dank für eure Lösungsvorschläge....
Notariatsoldie
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#2

17.02.2016, 20:14

Es reicht m. E. ein (schriftlicher) Antrag des Eigentümers auf Löschung des Testamentsvollstreckervermerkes, da das Grundbuch insoweit aufgrund Zeitablauf unrichtig geworden ist. Unterschriftsbeglaubigung ist nicht erforderlich.

Für einen neuen Erbschein sehe ich keine Notwendigkeit. Ich gehe davon aus, dass die Befristung der Testamentsvollstreckung aus dem Erbschein ersichtlich ist.
DKausE
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#3

18.02.2016, 11:44

:thx
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