Übertragung eines Grundstücks auf ein minderjähriges Kind

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

19.01.2016, 12:10

Hallo zusammen,

wir haben hier folgenden Fall:

Der Vater möchte auf seine minderjährige Tochter ein Grundstück übertragen.
Das Familiengericht wurde schon einbezogen und auch eine Ergänzungspflegerin bestellt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die Mutter des Kindes irgendwie am Vertrag mitwirken muss. Die Eltern sind nicht verheiratet. Und das Kind wird in diesem Vertrag ja durch die Ergänzungspflegerin vertreten. Muss die Mutter dann trotzdem den Vertrag mit unterschreiben?

Des Weiteren bat die Ergänzungspflegerin uns noch, dass wir den Passus bezüglich der Kosten ergänzen. Momentan haben wir "nur" drin stehen, dass der Vater die Kosten trägt. Und bei der Belehrung steht natürlich, dass die Parteien als Gesamtschuldner für die Notar- und Gerichtskosten haften. Die Ergänzungspflegerin schreibt uns nun, dass sie mit dem Vater abgeklärt hat, dass dieser seine Tochter von sämtlichen Kosten und einer etwaige Haftung im Hinblick auf den übertragenen Grundbesitz freistellt und bittet uns darum, dass wir eine solche Haftungsfreistellungserklärung im Vertrag mit aufnehmen. Habe so etwas noch nicht gehabt. Geht das überhaupt? Wenn ja, hat vielleicht jemand eine Formulierung für mich?

Liebe Grüße,
noto-fee
JensW
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#2

19.04.2016, 17:30

Wenn ein Ergänzungspfleger bestellt wurde, vertritt dieser das minderjährige Kind im Vertrag und auch im familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren. Die Mutter wird soweit nicht benötigt. Soweit ich weiß, kann das gesetzliche gesamtschuldnerische Haftungsprinzip nicht ausgeschlossen aber da bin ich mir nicht ganz sicher...
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