Nacherbenvermerk - Löschung
Verfasst: 07.01.2016, 14:03
Hallo Zusammen,
gleich im neuen Jahr geht es los. Neuer Kauvertrag.
In Abt. II steht eingetragen. dass Nacherbfolge angeordnet ist.
die Nacherben ist verstorben. Für den Fall, dass die Nacherbin vor der Vorerbin versterben sollte, ist eine Ersatzerbin eingetragen.
Die Ersatzerbin hat dem Nachlassgericht gegenüber im Sommer 2015 erklärt, dass sie die Erbschaft bereits vor Anfall der Nacherbschaft aus allen in Betracht kommenden Gründen ausschlägt.
Meine Fragen:
1. Muss die Nacherbin trotzdem zur Löschung ihre Bewilligung erteilen?
2. Kann die Löschung bereits mit der Eintragung der AV erfolgen?
3. Ist zur Absicherung des Käufers die Anlegung eines Notar-Anderkonto erforderlich?
Vielen Dank für eine Hilfestellung.
L-ster05
gleich im neuen Jahr geht es los. Neuer Kauvertrag.
In Abt. II steht eingetragen. dass Nacherbfolge angeordnet ist.
die Nacherben ist verstorben. Für den Fall, dass die Nacherbin vor der Vorerbin versterben sollte, ist eine Ersatzerbin eingetragen.
Die Ersatzerbin hat dem Nachlassgericht gegenüber im Sommer 2015 erklärt, dass sie die Erbschaft bereits vor Anfall der Nacherbschaft aus allen in Betracht kommenden Gründen ausschlägt.
Meine Fragen:
1. Muss die Nacherbin trotzdem zur Löschung ihre Bewilligung erteilen?
2. Kann die Löschung bereits mit der Eintragung der AV erfolgen?
3. Ist zur Absicherung des Käufers die Anlegung eines Notar-Anderkonto erforderlich?
Vielen Dank für eine Hilfestellung.
L-ster05