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Löschung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 11.11.2015, 16:39
von Tigerle
Wenn aufgrund einer Löschungsbewilligung eine Sicherungshypothek gelöscht wird, wird dies (also die Information, dass die Sicherungshypothek gelöscht wurde und warum) an das Finanzamt oder sonst jemandem mitgeteilt?

Re: Löschung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 11.11.2015, 16:53
von Knuddel
Hi,

also nach meinem Kenntnisstand wird der Eigentümer und der "ehemalige" Gläubiger benachrichtigt. Ist der die Sicherungshypothek für das Finanzamt eingetragen?

Re: Löschung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 11.11.2015, 18:11
von Tigerle
Nein nur für eine Privatperson als Gläubiger

Re: Löschung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 11.11.2015, 18:16
von Jupp03/11
Tigerle hat geschrieben:Wenn aufgrund einer Löschungsbewilligung eine Sicherungshypothek gelöscht wird, wird dies (also die Information, dass die Sicherungshypothek gelöscht wurde und warum) an das Finanzamt oder sonst jemandem mitgeteilt?
Dem Notar, der die Löschung beantragt hat, dem Eigentümer -über den Notar- und dem Gläubiger, wenn er in der Löschungsbewilligung darauf nicht verzichtet hat.

Re: Löschung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 11.11.2015, 18:20
von Tigerle
Ok ich danke Euch.