Löschung einer Sicherungshypothek

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Tigerle
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#1

11.11.2015, 16:39

Wenn aufgrund einer Löschungsbewilligung eine Sicherungshypothek gelöscht wird, wird dies (also die Information, dass die Sicherungshypothek gelöscht wurde und warum) an das Finanzamt oder sonst jemandem mitgeteilt?
Knuddel
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#2

11.11.2015, 16:53

Hi,

also nach meinem Kenntnisstand wird der Eigentümer und der "ehemalige" Gläubiger benachrichtigt. Ist der die Sicherungshypothek für das Finanzamt eingetragen?
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Tigerle
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#3

11.11.2015, 18:11

Nein nur für eine Privatperson als Gläubiger
Jupp03/11

#4

11.11.2015, 18:16

Tigerle hat geschrieben:Wenn aufgrund einer Löschungsbewilligung eine Sicherungshypothek gelöscht wird, wird dies (also die Information, dass die Sicherungshypothek gelöscht wurde und warum) an das Finanzamt oder sonst jemandem mitgeteilt?
Dem Notar, der die Löschung beantragt hat, dem Eigentümer -über den Notar- und dem Gläubiger, wenn er in der Löschungsbewilligung darauf nicht verzichtet hat.
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#5

11.11.2015, 18:20

Ok ich danke Euch.
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