Grundstückskaufvertrag - Verkäufer Pakistani

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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hexe-petri
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#1

28.08.2015, 08:45

Guten Morgen, hier ist ein Kaufvertrag vorzubereiten.
Der Verkäufer (pakistanischer Staatsangehöriger) ist Alleineigentümer und hat seinerzeit das Objekt (da war er schon verheiratet) erworben. Er hat in Pakistan nach dortigem Recht die Ehe geschlossen, Ehefrau hat ebenfalls pakistanische Staatsangehörigkeit. Weiteres Vermögen außer dem Kaufobjekt ist wohl nicht vorhanden.
Könnte mir jemand sagen, was ich hier zu beachten habe? Muss die Ehefrau am Kaufvertrag mitwirken und ihre Zustimmung zum Verkauf nach § 1365 BGB erteilen?
Was müsste ich ggfls. in den Kaufvertrag aufnehmen?
Gruß hexe-petri
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#2

30.08.2015, 11:16

Gem. Art. 14, 13 EGBGB unterliegen hier die Ehewirkungen dem pakistanischen Recht, also kein § 1365 BGB. Wenn man aber das Fremdrecht nicht genau kennt, ist es sicher nicht verkehrt, den anderen Ehegatten mitwirken zu lassen.
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