Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Fertigung eines Kaufvertrages zwischen Eltern und Tochter vor.
Es handelt sich um ein Erbbaugrundbuch. Zur Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts bedarf es der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Im Grundbuch ist in Abt. II vermerkt, dass die Zwangsversteigerung angeordnet worden ist.
Meine Frage:
Muss ich den Vermerk über die Zwangsversteigerung im Kaufvertrag aufführen. Wenn ja, wie und wo?
Diesen Fall hatte ich bisher (leider) noch nicht.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
juliana1982
Fertigung eines Kaufvertrags - Zwangsversteigerungsvermerk
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Die Frage ist wohl nicht ernsthaft gestellt.
Formulierung bei suchen gucken, dürfte ich in der Vergangenheit mal eingestellt haben.
Formulierung bei suchen gucken, dürfte ich in der Vergangenheit mal eingestellt haben.