Beurkundung ohne Vertragsparteien persönlich
Verfasst: 07.07.2015, 11:33
Hey Leute, hab grad nen Black-Out, wahrscheinlich ist die Anwort ganz simpel.
Ich soll ein KV vorbereiten, wir sind der Hausnotar des Käufers. Käufer ist umgezogen, seitdem trete ich als vollmachtloser Vertreter für den Käufer auf, der dann hinterher genehmigt. Diesmal ist aber der Verkäufer auch von auswärts und will nicht hier herkommen. Die Sache eilt, Vertragsabwicklung soll zum 1. August erfolgen.
Idee 1: Ich trete als vollmachtloser Vertreter für beide Parteien auf, die dann hinterher nur noch genehmigen müssen. Nachteil: Es erfolgt keinerlei notarielle Belehrung, Fragen können bei Beurkundung nicht geklärt werden. Vorteil: Beide müssen nur ihre Unterschrift unter der Genehmigung beglaubigen lassen.
Idee 2: Ich mache namens des Käufers als vollmachtloser Vertreter ein Angebot, dass der Verkäufer annehmen muss. Nachteil: Im Wohnort des Verkäufers arbeiten die Notare leider nicht sehr schnell, so dass es zum 1. August nicht schaffbar ist; Angebot wäre erst mit Genehmigung des Käufers wirksam. Vorteil: Verkäufer hat zumindest die notariellen Hinweise und Belehrungen durch die Annahme erhalten.
Wie denkt ihr??????
Ich soll ein KV vorbereiten, wir sind der Hausnotar des Käufers. Käufer ist umgezogen, seitdem trete ich als vollmachtloser Vertreter für den Käufer auf, der dann hinterher genehmigt. Diesmal ist aber der Verkäufer auch von auswärts und will nicht hier herkommen. Die Sache eilt, Vertragsabwicklung soll zum 1. August erfolgen.
Idee 1: Ich trete als vollmachtloser Vertreter für beide Parteien auf, die dann hinterher nur noch genehmigen müssen. Nachteil: Es erfolgt keinerlei notarielle Belehrung, Fragen können bei Beurkundung nicht geklärt werden. Vorteil: Beide müssen nur ihre Unterschrift unter der Genehmigung beglaubigen lassen.
Idee 2: Ich mache namens des Käufers als vollmachtloser Vertreter ein Angebot, dass der Verkäufer annehmen muss. Nachteil: Im Wohnort des Verkäufers arbeiten die Notare leider nicht sehr schnell, so dass es zum 1. August nicht schaffbar ist; Angebot wäre erst mit Genehmigung des Käufers wirksam. Vorteil: Verkäufer hat zumindest die notariellen Hinweise und Belehrungen durch die Annahme erhalten.
Wie denkt ihr??????