Beurkundung ohne Vertragsparteien persönlich

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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rebru82
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#1

07.07.2015, 11:33

Hey Leute, hab grad nen Black-Out, wahrscheinlich ist die Anwort ganz simpel.

Ich soll ein KV vorbereiten, wir sind der Hausnotar des Käufers. Käufer ist umgezogen, seitdem trete ich als vollmachtloser Vertreter für den Käufer auf, der dann hinterher genehmigt. Diesmal ist aber der Verkäufer auch von auswärts und will nicht hier herkommen. Die Sache eilt, Vertragsabwicklung soll zum 1. August erfolgen.

Idee 1: Ich trete als vollmachtloser Vertreter für beide Parteien auf, die dann hinterher nur noch genehmigen müssen. Nachteil: Es erfolgt keinerlei notarielle Belehrung, Fragen können bei Beurkundung nicht geklärt werden. Vorteil: Beide müssen nur ihre Unterschrift unter der Genehmigung beglaubigen lassen.

Idee 2: Ich mache namens des Käufers als vollmachtloser Vertreter ein Angebot, dass der Verkäufer annehmen muss. Nachteil: Im Wohnort des Verkäufers arbeiten die Notare leider nicht sehr schnell, so dass es zum 1. August nicht schaffbar ist; Angebot wäre erst mit Genehmigung des Käufers wirksam. Vorteil: Verkäufer hat zumindest die notariellen Hinweise und Belehrungen durch die Annahme erhalten.

Wie denkt ihr??????
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Jupp03/11

#2

11.07.2015, 20:33

Noch aktuell?
Idee 1.
Da der Käufer wohl gewerblich tätig ist, ist die 14-Tagesfrist einzuhalten.
Mit Vorbemerkung arbeiten und in dieser den Hinweis aufnehmen, dass dann und dann die Parteien Entwurf erhalten haben mit dem Hinweis, dass vor Beurkundung mit dem Notariat Kontakt aufzunehmen ist und diese Aufnahme erfolgt ist, weiter, dass in diesen Gesprächen der Inhalt des Entwurfs erörtert und Einverständnis von beiden Parteien erklärt wurde.
Zu beachten ist, dass von beiden Seiten Befreiung von 181 BGB erteilt werden muss und diese Befreiung sollte in den Genehmigungen wiederholt erklärt werden.
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