Teilungserklärung Spielplatz

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Mieke4maria
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#1

09.06.2015, 10:43

Hallo,

habe eine Teilungserklärung für ein Mehrfamilienhaus wo der Bauträger auch einen Spielplatz einrichtet. Er hat mit der Gemeinde gesprochen, die möchte den Spielplatz nicht übernommen. Daher soll der Spielplatz "privat" bleiben und den Wohnungseigentümern (bzw. deren Mietern) zur Verfügung stehen.

Hat jemand so etwas schon einmal gehabt? Muss ich bei der Teilungserklärung etwas besonderes beachten (Nutzungsregelung?, Versicherung?)

Im Kersten Bühling habe ich nichts passendes gefunden.

Vielen Dank.
JensW
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#2

11.06.2015, 12:00

Ich hätte jetzt spontan gesagt, man macht den Spielplatz zum Gemeinschaftseigentum, damit alle Kinder der Gemeinschaft den Spielplatz nutzen können oder man regelt es über eine Dienstbarkeit
Notariatsoldie
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#3

11.06.2015, 12:22

Ich würde es auch so machen wie Jens. Der Spielplatz bleibt Gemeinschaftseigentum.
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