Hallo zusammen,
ich habe das Vergnügen zum ersten Mal einen Umschreibungsantrag auf elektronischem Wege beim GBA einzureichen.
Wo bewahrt ihr das Original der UB und der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung sowie etwaige sonstigen Unterlagen auf? In der Handakte oder bei Urkunde in der UR-Sammlung?
elektr. Grundbuchverkehr- Aufbewahrung Unterlagen
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Ich habe mit dem elektronischen Grundbuch keine Erfahrung und weiß daher auch nicht, ob es wegen der Unterlagen irgendwelche Vorschriften gibt. Ich würde Kopien der Unterlagen bei den Handakten belassen und die Originale dem Käufer zusenden. Ob das allerdings richtig ist ???
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Ich habe auch noch keine Erfahrung damit. Gott sei Dank.
Ich finde diesen elektronischen Antragsquatsch so blöd... Genau so beim Handelsregister... Den einzigen Vorteil, den man hat, ist das man sich z. B. Gesellschaftsverträge elektronisch ziehen kann. Einen weiteren Vorteil kann ich nicht sehen...
Das ist für unsere kleine Kanzlei ein 100 %iger Mehraufwand. Bei uns kommt die elektronische Antragstellung fürs Grundbuch wohl erst 2018...
Ich finde diesen elektronischen Antragsquatsch so blöd... Genau so beim Handelsregister... Den einzigen Vorteil, den man hat, ist das man sich z. B. Gesellschaftsverträge elektronisch ziehen kann. Einen weiteren Vorteil kann ich nicht sehen...
Das ist für unsere kleine Kanzlei ein 100 %iger Mehraufwand. Bei uns kommt die elektronische Antragstellung fürs Grundbuch wohl erst 2018...
- AnjaZ
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Und wer von euch hat Erfahrung? IN S-H sind z.B. Kiel, Eckernförde, Ahrensburg schon länger dabei. Gibt es aus Kanzleien von dort schon Erfahrungen?
Gruß Anja
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Wir haben auch noch nicht wirklich mit dem elektronischen Grundbuchverkehr zu tun - aber wenn, dann wird das alles in der Nebenakte aufbewahrt. In der Urkundensammlung hat das gar nichts verloren.
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Wir arbeiten jetzt schon länger mit dem elektronischen Grundbuch. So richtig toll finde ich es nicht, aber man gewöhnt sich an alles. Die Originale der UB und der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung schicke ich mit der Eintragungsmitteilung über die Eigentumsumschreibung direkt an die Käufer. Die Originale der Löschungsbewilligungen der abzulösenden Gläubiger behalten wir in der Akte. Diese werden nach der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
- AnjaZ
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Vielen Dank.
Steht es denn irgendwo geschrieben, was wo aufzubewahren ist? Warum behaltet ihr die Löschungsbewilligungen in der Akte und schickt die übrigen Unterlagen an den Käufer?
Steht es denn irgendwo geschrieben, was wo aufzubewahren ist? Warum behaltet ihr die Löschungsbewilligungen in der Akte und schickt die übrigen Unterlagen an den Käufer?
Gruß Anja
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Die Löschungsbewilligung behalten wir nur in der Akte, damit die Mandanten diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal versuchen beim Gericht einzureichen. Eine Regelung, was wo aufzubewahren ist gibt es leider nicht. Ich würde es auch besser finden, wenn das geregelt wäre. Jetzt kann jeder es so machen, wie er es für richtig hält, nur in die Urkundenrolle gehören die Unterlagen nicht. Theoretisch können die ganzen Unterlagen auch in der Handakte bleiben und werden nach der Aufbewahrungsfrist mit vernichtet.
- AnjaZ
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Ich werde es jetzt so handhaben, dass alle Unterlagen in unserer Handakte verbleiben, die dann bei uns nach zehn Jahren vernichtet werden.
Gruß Anja
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