kein Verwalter bestellt bei WE-Kaufvertrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#1

21.05.2015, 10:00

Hallo zusammen,

ich bereite einen Kaufvertrag vor. Es soll Wohnungseigentum verkauft werden. Der Käufer ist bereits im Besitz der einen Wohnung (Grundbesitz ist quasi ein Zweifamilienhaus) und möchte jetzt die andere Hälfte kaufen und später ein Einfamilienhaus draus machen.

Im Bestandsverzeichnis steht drin, dass zur Veräußerung die Zustimmung des Verwalters notwendig ist. Nun erklärte mir allerdings die Käuferin, dass nie ein Verwalter bestellt worden ist.

Was mach ich denn nu? Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht quasi nur aus Verkäufer und Käufer.

Muss hier für den Verkauf extra noch ein Verwalter bestellt werden oder wir handhabe ich den Vollzug und die Formulierung in der Urkunde?

Ich hab zunächst gebeten, mir die Teilungserklärung zu übersenden. Vielleicht finde ich da auch was raus, aber vielleicht von Euch jemand schon Ideen :)
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
ThomasCrown
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 28.10.2013, 18:24
Beruf: Notarfachangestellte

#2

21.05.2015, 10:09

Verkäufer und Käufer erklären im Kaufvertrag, dass kein Verwalter bestellt ist. Bei der Eigentumsumschreibung das Grundbuchamt dann auf diese Erklärung hinweisen.

Das müsste klappen.
Beatus ille, qui procul negotiis.
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#3

21.05.2015, 10:27

okay klingt einfach, dann hoffen wir, dass es auch so geht :)
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#4

21.05.2015, 10:42

ThomasCrown hat geschrieben:Verkäufer und Käufer erklären im Kaufvertrag, dass kein Verwalter bestellt ist.

Rein vorsorglich stimmt der Käufer als Eigentümer der anderen Einheit diesem Verkauf zu.

zwar spitzfindig, aber dann ist es rund

Bei der Eigentumsumschreibung das Grundbuchamt dann auf diese Erklärung hinweisen.

Das müsste klappen.
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#5

21.05.2015, 14:16

Merci vielmals ! so mach ich das :)
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Antworten