Erbbaurecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Motti
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#1

18.05.2015, 16:05

Hallo ihr Lieben,

ich habe ganz viele Fragezeichen über dem Kopf :-(

Also, folgende Situation:

Ich habe einen Erbbaurechtskaufvertrag vorbereitet. A verkauft das Erbbaurecht an B. Grundstückseigentümer ist C. Der Erbbaurechtskaufvertrag soll diese Woche beurkundet werden.
In einem zweiten Schritt soll später das Grundstück von C auch an B verkauft werden.
Dadurch das B dann auch Eigentümer des Grundstücks wird, kann das Erbbaurecht ja gelöscht bzw. das Erbbaurechtsgrundbuch geschlossen werden.
Wie mache ich das denn?
Normalen Grundstückskaufvertrag mit Hinweis auf Schließung Erbbaugrundbuch?
Aufhebung Erbbaurecht?

Ich habe gerade echt nen Brett vorm Kopf :kopfkratz

Habt ihr ne Idee oder vielleicht ein Muster?

Viele Grüße :wink1
Jupp03/11

#2

18.05.2015, 16:10

Warum verkauft C denn nicht zum gleichen Zeitpunkt wie A?
Motti
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#3

18.05.2015, 16:21

Tja, weil es wie immer schnell gehen muss...

C ist ne Stadt und da muss es wohl erst durch den Ausschuss oder sowas und das Erbbaurecht soll jetzt schnell verkauft werden... :-?
Jupp03/11

#4

18.05.2015, 16:25

Das Erbbaurecht muss ja nicht zwingend aufgehoben werden.
Wenn es aufgehoben werden soll, macht man es später im Grundstückskaufvertrag. Teil A Kaufvertrag Teil B Aufhebung, das macht dann der Käufer allein.
Motti
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#5

18.05.2015, 16:39

Also mache ich einen ganz normalen Grundstückskaufvertrag unter Teil A und mache dann einen Teil B in dem nur der Käufer die Aufhebung des Erbbaurechts bestimmt?
Motti
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#7

18.05.2015, 16:46

:thx
Jupp03/11

#8

18.05.2015, 16:52

Das bei Aufhebung des Erbbaurechts bei Belastungen eine Nachverpfändung des Grundstücks erfolgen muss, brauchte ich wohl nicht erwähnen.
Motti
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#9

18.05.2015, 17:35

Nein, schon erledigt :lol:
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Sarah84
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#10

30.06.2016, 09:54

Guten Morgen zusammen!

Wer kann mir sagen/schreiben wie die Formulierung betreffend die Nachverpfändung bei Aufhebung des Erbbaurechts lauten muss?
Der Erbbauberechtigte kauft von dem Grundstückseigentümer das Grundstück das Erbbaugrundbuch soll gleichzeitig aufgehoben werden, jedoch ist es mit einer Grundschuld belastet.
Ich weiß gerade nicht wirklich weiter und in meinen Büchern finde ich auch nichts :sad:
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