Ausübung Rückübertragungsanspruch

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sandy1307
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#1

03.03.2015, 09:19

Hallo,

ich habe hier folgendes Problem:

In einem Übertragungsvertrag hat sich die Übertragsgeberin ein Rückübertragungsrecht u.a. für den Fall vorbehalten, dass der Erwerber vor ihr verstirbt.

Dies ist jetzt der Fall.

Kann mir jemand veraten, evtl. mit Muster, was genau zu tun ist.

Vielen Dank im Voraus
JensW
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#2

03.03.2015, 16:02

Ein Muster habe ich leider nicht.
Der Übergeber hat ja nun einen Anspruch, den er ausüben wird. Dieser Anspruch ist ja bestimmt auch durch eine Vormerkung gesichert.

Wir machen es in den Übertragungsverträgen immer so, dass der Übergeber für den Fall der Ausübung des Rückübertragungsanspruchs eine Vollmacht erhält, die Rückübertragung zu beurkunden und die Auflassung zu erklären. Gibt es eine solche Vollmacht nicht, müssen die Erben des Erwerbers und der Übergeber einen Rückübertragungsvertrag schließen. Die Bedingungen des ursprünglichen Übertragungsvertrages sind natürlich zu beachten.
Jupp03/11

#3

03.03.2015, 16:32

JensW hat geschrieben:Ein Muster habe ich leider nicht.
Der Übergeber hat ja nun einen Anspruch, den er ausüben wird. Dieser Anspruch ist ja bestimmt auch durch eine Vormerkung gesichert.

Wir machen es in den Übertragungsverträgen immer so, dass der Übergeber für den Fall der Ausübung des Rückübertragungsanspruchs eine Vollmacht erhält, die Rückübertragung zu beurkunden und die Auflassung zu erklären. Gibt es eine solche Vollmacht nicht, müssen die Erben des Erwerbers und der Übergeber einen Rückübertragungsvertrag schließen. Die Bedingungen des ursprünglichen Übertragungsvertrages sind natürlich zu beachten.
Esa wäre sehr nett, wenn du die Bevollmächtigung hier einmal einstellen würdest.
sandy1307
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#4

03.03.2015, 17:15

Hallo,

das mit der Vollmacht machen wir in unseren Verträgen auch immer. Bei dem jetzigen Fall handelt es sich um eine Urkunde aus dem Jahr 2004 eines anderen Notars, der leider diese Vollmacht nicht mitaufgenommen hat.
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