Verwalterzustimmung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

12.02.2015, 10:12

Hallo zusammen...

Ich habe hier einen Kaufvertrag. Eheleute Schmidt verkaufen an Herrn Müller. Laut Grundbuch ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Sie kann durch die Eigentümerversammlung mit Mehrheitsbeschluss ersetzt werden.

Nach Auskunft von Herrn Schmidt ist Frau Rose die Verwalterin. Es gibt nur 3 Parteien. Eheleute Schmidt, Eheleute Schneider und Herrn Bauer. Frau Rose ist die Lebensgefährtin von Herrn Bauer.

Nun hat sich herausgestellt, dass in keinem Protokoll der Eigentümerversammlung schriftlich niedergelegt worden ist, dass Frau Rose zur Verwalterin bestellt worden ist.

Das Problem ist, dass Frau Rose und Herr Bauer zurzeit im Ausland sind und erst in 2 - 3 Monaten wieder kommen.

Ich dachte ich kann das Problem lösen, indem Eheleute Schmidt und Eheleute Schneider hier in Deutschland dem Vertrag zustimmen und Herr Bauer im Ausland dem Vertrag zustimmt. Somit haben alle Eigentümer zugestimmt und dies ersetzt die Verwalterzustimmungserklärung.

Nun haben mir die Eheleute Schmidt, dass Herr Schneider vor kurzer Zeit verstorben ist. Erbschein wurde noch nicht beantragt. Erben werden Frau Schneider und die 3 Kinder der Eheleute Schneider sein. Von den 3 Kindern haben 2 ihren Wohnsitz im Ausland.

Also kann ich das mit der Zustimmung der Eigentümer vergessen.

Nun meine Frage:

Es müsste ja jetzt eine Eigentümerversammlung einberufen werden, in der Frau Rose zur Verwalterin bestellt wird. Herr Bauer hat 2/3 Mehrheit. Kann Herr Bauer aufgrund seiner Mehrheit alleine eine Eigentümerversammlung mit Frau Rose abhalten (im Ausland)? Kann Herr Bauer Frau Rose allein zur Verwalterin wählen?

Danke vorab für Eure Antworten.
Jupp03/11

#2

12.02.2015, 20:37

Bislang ist es noch so, dass die Eigentümer zur Versammlung einzuladen sind. Und damit ist das Kapitel durch.
Will nur für euch hoffen, dass Fälligkeitsvoraussetzung bei euch u. a. auch der Nachweis der Verwalterbestellung in gehöriger Form ist.
Jaqueline
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#3

18.02.2015, 09:23

Ja, ist Voraussetzung. Also müssen wir warten bis beide wieder in Deutschland sind.
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