Nachweis der Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
Es besteht doch hier gar keine Rechtsgrundlage für eine Löschung. Dein Chef wird dieses sicherlich nicht in den Vertrag aufgenommen haben. Das Vorkaufsrecht geht neben dem Erbbaurecht einfach auf den Käufer über und gut ist.
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Ok...Knuddel hat geschrieben:Danke für die vielen Antworten.
Doch auf Anweisung meines Chefs war der KP fällig gestellt worden (ich war nicht da ). Er geht felsenfest davon aus, dass es reicht wenn er dem Grundbuchamt gegenüber nachweist das wir die Mutter angeschrieben haben und die sich bei uns nicht gemeldet hat. Ich finds auch alles komisch. Aber nu haben wir den Salat.