Garagentausch - Wohnungseigentum
Verfasst: 13.11.2014, 09:14
Hallo, wir haben hier ein Objekt, bestehend aus 2 Wohneinheiten welches in Wohnungseigentum aufgeteilt ist. Jeder 1/2 Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an den im ATP mit Nr. 1 (bzw. 2) bezeichneten Räumen einschließlich Garage.
Die Beteiligten (Bruder und Schwester) wollen jetzt ihre Garagen tauschen.
Einen Tauschvertrag habe ich vorbereitet. Leider sind beide Wohnungsgrundbücher in Abt. III belastet und die Zustimmung der Gläubiger zum Tauschvertrag erforderlich.
Meine Fragen nun:
Müssen die Gläubiger auch die jeweilige Garage aus der Pfandhaft entlassen?
Muss die dann jeweils neue Garage nachverpfändet werden?
Hätte vlt. jemand eine Antwort für mich?
Die Beteiligten (Bruder und Schwester) wollen jetzt ihre Garagen tauschen.
Einen Tauschvertrag habe ich vorbereitet. Leider sind beide Wohnungsgrundbücher in Abt. III belastet und die Zustimmung der Gläubiger zum Tauschvertrag erforderlich.
Meine Fragen nun:
Müssen die Gläubiger auch die jeweilige Garage aus der Pfandhaft entlassen?
Muss die dann jeweils neue Garage nachverpfändet werden?
Hätte vlt. jemand eine Antwort für mich?