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Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 30.10.2014, 16:13
von großes-sternchen
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage. Muss man eine reine Nießbrauchrechtbestellung bei der Grunderwerbsteuerstelle u. bei der Schenkungssteuer anzeigen?

Lg, großes-sternchen

Re: Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 30.10.2014, 16:18
von nico86
nein

Re: Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 30.10.2014, 16:53
von großes-sternchen
warum nicht? :oops:
Bei einem Wohnungsrecht fallen doch auch Steuern beim FA an

Re: Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 30.10.2014, 19:31
von Jupp03/11
Nur zur Klarstellung:

Mit welcher Urkunde wurde denn das Nießbrauchrecht bestellt und mit welchen Urkunden die Wohnungsrechte, die jetzt angesprochen werden?

Re: Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 31.10.2014, 08:16
von großes-sternchen
Also die Wohnungsrechte in einem Übertragungsvertrag.
Und das Nießbrauch in einer separaten Urkunde (Eintragungsbewilligung- u. antrag)

Re: Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 31.10.2014, 09:21
von großes-sternchen
Also ich habe mal das Finanzamt angerufen. Gott sei Dank war mein Frage garnicht so blöd :smile:
Da Sie mir der zuständige Sachbearbeiter auch nicht ohne weiteres beantworten konnte.

" Die Anzeigepflicht des Notars betrifft alle "Rechtsvorgänge" , die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen.

Das Finanzamt überprüft dann, ob Grunderwerbsteuer o. Schenkungssteuer anfällt.

Also trotzdem vielen Dank für eure Antworten :thx

Re: Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Verfasst: 31.10.2014, 09:49
von nico86
Das Grunderwerbsteuergesetz gibt dazu aber wirklich gut Antwort, finde ich...