Nießbrauch Anzeigepflicht beim Finanzamt

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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großes-sternchen
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#1

30.10.2014, 16:13

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage. Muss man eine reine Nießbrauchrechtbestellung bei der Grunderwerbsteuerstelle u. bei der Schenkungssteuer anzeigen?

Lg, großes-sternchen
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

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nico86
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#2

30.10.2014, 16:18

nein
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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#3

30.10.2014, 16:53

warum nicht? :oops:
Bei einem Wohnungsrecht fallen doch auch Steuern beim FA an
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

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#4

30.10.2014, 19:31

Nur zur Klarstellung:

Mit welcher Urkunde wurde denn das Nießbrauchrecht bestellt und mit welchen Urkunden die Wohnungsrechte, die jetzt angesprochen werden?
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#5

31.10.2014, 08:16

Also die Wohnungsrechte in einem Übertragungsvertrag.
Und das Nießbrauch in einer separaten Urkunde (Eintragungsbewilligung- u. antrag)
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

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#6

31.10.2014, 09:21

Also ich habe mal das Finanzamt angerufen. Gott sei Dank war mein Frage garnicht so blöd :smile:
Da Sie mir der zuständige Sachbearbeiter auch nicht ohne weiteres beantworten konnte.

" Die Anzeigepflicht des Notars betrifft alle "Rechtsvorgänge" , die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen.

Das Finanzamt überprüft dann, ob Grunderwerbsteuer o. Schenkungssteuer anfällt.

Also trotzdem vielen Dank für eure Antworten :thx
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nico86
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#7

31.10.2014, 09:49

Das Grunderwerbsteuergesetz gibt dazu aber wirklich gut Antwort, finde ich...
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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