Hallo,
wir haben im Juni d. J. einen normalen Grundstückskaufvertrag beurkundet. Jetzt ist es so, dass der Käufer den Kaufpreis trotz Fälligkeitsmitteilung bislang nicht bezahlt hat. Mehrere Kontaktversuche durch uns und der Verkäuferin sind im Sande verlaufen. Es besteht die begründete Annahme, dass er sich wohl über alle Berge gemacht hat. Die Verkäuferin möchte daher nunmehr vom Kaufvertrag zurücktreten, da sie auch schon einen neuen Käufer gefunden hat.
Was ist jetzt zu tun?
In unserer Urkunde befindet sich folgender Passus:
Es wird vereinbart, dass der Verkäufer bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen, sofern der Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt ist.
Für diesen Fall bevollmächtigt der Käufer den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB die Löschung der Auflassungsvormerkung zu bewilligen und zu beantragen. Die Vollmacht kann nur vor dem beurkundenden Notar ausgeübt werden, die Kosten trägt der Käufer.
Danke im Voraus für Eure Hilfe!!
Sandra
Rücktritt vom Kaufvertrag und jetzt?
- gabrielle
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Wir hatten einen ähnlichen Fall, wir haben dann gegenüber dem Käufer den sofortigen Rücktritt gem. § 323 Abs. 1 BGB erklärt. Diesem Schreiben muss eine Original-Vollmacht des Verkäufers beiliegen. Dieses Schreiben haben wir sodann über den GVZ zustellen lassen.
LG
gabrielle
LG
gabrielle
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Hallo Gabrielle,
danke für Deine Antwort. Kann denn der Notar den Rücktritt aufgrund Vollmacht erklären? Das Problem wird die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher sein, da der Käufer zuhause nicht mehr angetroffen wird. Die Verkäuferin hatte nämlich schon versucht die vollstreckbare Ausfertigung üben den GV zuzustellen.
Wie habt ihr das mit der Löschung der AV gemacht?
LG Sandra
danke für Deine Antwort. Kann denn der Notar den Rücktritt aufgrund Vollmacht erklären? Das Problem wird die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher sein, da der Käufer zuhause nicht mehr angetroffen wird. Die Verkäuferin hatte nämlich schon versucht die vollstreckbare Ausfertigung üben den GV zuzustellen.
Wie habt ihr das mit der Löschung der AV gemacht?
LG Sandra
Enthält der Kaufvertrag wirklich nicht mehr zu dem Rücktritt und die Bevollmächtigung des Verkäufers?
Die Frage ist doch, wie der Notar die Wirksamkeit des Rücktritts so prüfen kann. Und ja, da wurde zu meiner aktiven Zeit mehr zu geschrieben.