Vorkaufsrecht ausgeübt, aber Sache zieht sich hin

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rebru82
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#1

09.09.2014, 13:02

Hey Leute,

ich habe da einen Kaufvertrag, bei der die Stadt ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt hat. Jetzt liegt die Sache seit über 2 Monaten rum, es passiert (fast) nichts.
Die Stadt will ihr Vorkaufsrecht ausüben, weil der Käufer nicht in der Lage ist, die sanierungsrechtlichen Auflagen zu erfüllen.

Vorkaufsrecht ausgeübt Anfang Juli 2014. Wir haben alles vorbereitet, damit die neue Auflassung beurkundet werden kann, ebenso die Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer aufgehoben (Notaranderkonto etc.). Der Käufer soll ja den bereits bezahlten Kaufpreis wieder haben.

Die Stadt weigert sich derzeit, die bereits bezahlten Notarkosten dem Käufer zu erstatten, sie vertritt die Meinung, dass sie Kosten nicht zu übernehmen habe :shock:
Habe dann noch ein Gutachten des DNotI gezückt und denen erklärt, dass gem. blablabla sie die Kosten zu übernehmen hat. Das war Anfang August. Seit dem keine Reaktion. Der Verkäufer ist stock sauer und will den Kaufpreis haben, die Übergabe war ursprünglich für Mitte Juli 2014 geplant. Er hat weitere Kosten und Probleme, überlegt sogar wegen Schadenersatz. Jetzt meint der Verkäufer, es müsse doch Fristen geben, in denen die Abwicklung ab Ausübung des VR erfolgen muss.

Kennt ihr da etwas? Kann ja auch nicht sein, dass sich die Stadt jetzt ewig Zeit lässt und der Verkäufer so nie an sein Geld kommen kann.

Meine Idee:
Aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechtes tritt die Stadt mit allen Pflichten und Rechten in den bereits zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufvertrag ein.
Konsequenz, es besteht ja Zahlungsverzug. Einzige Fälligkeitsvoraussetzung war, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung vorliegen soll, was sich ja erübrigt, wenn die Stadt selbst kauft.

Der Verkäufer könnte also meines Erachtens vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Die ZV-Unterwerfung hinsichtlich des Kaufpreises im KV kann ich ja wohl nicht auf den Vorkäufer umlegen, oder?

PS: Ich weiß, dass ich dem Verkäufer einiges hiervon nicht sagen kann/darf wegen der Neutralität. Aber ich kann ihm ja sagen, dass, wenn es ihm zu lange dauert, er sich einen Anwalt nehmen solle. Es geht hier immerhin um einen Milionenvertrag.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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#2

09.09.2014, 13:31

Wann wurde denn der KV beurkundet und warum erfolgt KP-Zahlung vor Erfüllung der Voraussetzungen?
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rebru82
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#3

09.09.2014, 13:38

Kaufvertrag beurkundet am 8. Mai, Übergabe war 15. Juli.
Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto, wenn sanierungsrechtliche Genehmigung vorliegt. Genehmigung wurde erteilt mit Auflagen, Kaufpreis ist per 2. Juli gezahlt und liegt auf AK. Per 6. Juli hat Käufer der Stadt dann mitgeteilt, dass er die Auflagen nicht erfüllen kann. Am 9. Juli 2014 kam dann der Ausübungsbescheid der Stadt.
[hr]

Liebe Grüße

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#4

09.09.2014, 13:42

Bei diesem Sachverhalt sollte der Verkäufer einen Anwalt beauftragen.
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#5

09.09.2014, 13:44

:thx habe ich ihm auch gesagt. Momentan habe ich nur das Gefühl, der Anwalt ist ihm zu teuer :roll: :lol:
Aber ändern kann ich da ja auch nichts
[hr]

Liebe Grüße

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#6

09.09.2014, 13:48

Den Dreizeiler hätte ich ihm schon vorgeschrieben. Zur Sache selbst kann man nicht weiter ausführen, da der Vertragsinhalt nicht bekannt ist, insbesondere der Umfang der dem Notar erteilten Vollmacht. :wink:
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