Elektronisches Grundbuch - Grundschuldbrief

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Hosi
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#1

16.06.2014, 11:29

Hallo Zusammen,

hier kam gerade die Frage auf wie mit dem Grundschuldbrief verfahren wird bei Vorlage einer Löschungsbewilligung zum Vollzug.
In Mannheim (hier aktuell die Gemarkung) gibt es ja das elektronische Grundbuch seit Mai und jetzt haben wir den ersten Fall wo ein Grundschuldbrief vorliegt.

Hat da schon jemand Erfahrung?? Wir er eingescannt und dann auf dem Postweg hinterher geschickt?

Danke für die Hilfe
JensW
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#2

09.12.2014, 16:54

Das ist eine interessante Frage. In RLP geht das ja noch nicht. Aber ich bin mir sicher, dass man zusätzlich neben dem Scan auch im Original hinschicken muss, weil der ja vernichtet wird.
sam123
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#3

05.02.2015, 12:33

Wir in S-H sind gerade dabei alle Grundbücher elektronisch umzustellen. Uns haben sie es auf der Schulung so erklärt, dass der Grundschuldbrief erstmal eingescannt werden muss mit dem Hinweis im Anschreiben, dass das Original auf dem Postwege übersandt wird.
JensW
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#4

20.02.2015, 15:07

Dann lag ich ja gar nicht so falsch... :huepf
Ich muss aber echt sagen, ich bin zwar noch jung (30) :vogel aber ich find diese ganze elektronische Antragstellung und soweiter totalen Quatsch... Ich habe schon oft mit unseren Registerrechtspflegern drüber gesprochen...
Was gewinnen wir denn damit, dass die Antragstellung elektronisch wird...? :kopfkratz M. E. gar nix!!!!
Wie gesagt, die Registerrechtspfleger sagen auch, dass sie bei komplizierten Sachen es lieber hätten, wenn die Sachen in Papierform vorliegen würden, da sie sich die Sachen eh ausdrucken, um besser prüfen zu können.... Sicher müssten die Geschäftsstellen die Sachen dann einscannen, damit man sie elektronisch abrufen kann... :-?
Aber ums auf den Punkt zu bringen: Haltet mich für steinzeitlich aber ich fänd es besser, wenn alles so bleiben würde, wie es war.
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