Grundbuchauszug Online

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Candidatus
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#1

15.05.2014, 13:58

Liebe Forumsteilnehmer seid recht freundlich gegrüßt,

ich bin neu hier und freue mich über und auf das Forum.
Ich bin Student und hoffe hier und da auch anderen weiterhelfen zu können, mit Hinweisen.

Vielleicht kann jemand von Euch mir mit einer Frage aushelfen, die sich trotz Diskussionen für mich
nicht klären liess.

Es geht um die Nutzung von Grundbuchauszügen, die Online abgerufen werden.
Dafür wird SolumSTAR verwendet. Auf den Grundbuchauszügen am unteren Rand wird ja auch die
letzte Änderung (im Grundbuch vermerkt) und das Datum des Abdrucks.

Müsste demnach nicht bei dem Abrufen eines Auszuges, z.B. am heutigen Tag (15.05.2014),
nicht auch dann auf dem Auszug Abdruck: 15.05.2014 stehen, oder kann es sein, dass hier ein
anderes Datum des Abdrucks angezeigt wird, also z.B. 23.11.2013, weil seit dem nichts mehr "passiert" ist?
Aber welchen Sinn würde dann der Unterschied "letzte Änderung" und "Datum des Abdrucks" machen, also so wie mir das erklärt wurde,
erscheint mir das unsinnig :roll:

Danke für Aufklärung :wink2
Zuletzt geändert von Candidatus am 15.05.2014, 15:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Pepples
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#2

15.05.2014, 14:10

:wink1 Bitte schreib noch die Fachrichtung dazu, die Du studierst. :thx
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Jaqueline
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#3

15.05.2014, 16:22

"Letzte Änderung" oder "geändert am" ist das Datum der letzten Eintragung im Grundbuch.
"Auszug vom" ist der Tag, an dem das Grundbuchamt den Grundbuchauszug ausgedruckt hat.
"Abdruck vom" ist der Tag, an dem der Grundbuchauszug aufgerufen worden ist.
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