Auflassung auf einen Dritten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

14.05.2014, 10:20

A verkauft an B. Auflassung ist erklärt, aber noch nicht vollzogen. Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen. Der Eigentumsumschreibungsantrag ist noch nicht gestellt. Nun verkauft B an C. Auflassung wird erklärt. B tritt sein Anwartschaftsrecht und seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an C ab.

Kann die Eigentumsumschreibung erfolgen? B und C erklären die Auflassung, obwohl B sein Anwartschaftsrecht und seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an C abgetreten hat. Hätte dann nicht die Auflassung von A und C erklärt werden müssen?

Habe bei Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Auflage zu RdNr. 3318 nachgelesen. Haber dort aber nichts wegen der Abtretung gefunden.
Bosumi
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#2

12.07.2023, 21:57

Schade, dass hier nicht geantwortet wurde, genau mein Fall, der mir Kopfzerbrechen verursacht.
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