A verkauft an B. Auflassung ist erklärt, aber noch nicht vollzogen. Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen. Der Eigentumsumschreibungsantrag ist noch nicht gestellt. Nun verkauft B an C. Auflassung wird erklärt. B tritt sein Anwartschaftsrecht und seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an C ab.
Kann die Eigentumsumschreibung erfolgen? B und C erklären die Auflassung, obwohl B sein Anwartschaftsrecht und seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an C abgetreten hat. Hätte dann nicht die Auflassung von A und C erklärt werden müssen?
Habe bei Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Auflage zu RdNr. 3318 nachgelesen. Haber dort aber nichts wegen der Abtretung gefunden.