Kaufvertrag GmbH in Gründung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

13.05.2014, 15:22

... meine abschließende Frage für heute.

Grundstückskaufvertrag, Käufer ist eine GmbH i. Gr. (ist hier beurkundet worden), wie formuliere ich die Vertretungsregelung.

Es erschienenen

.... - verkäufer . ....
Xy handelnd als Geschäftsführer der ... GmbH i. Gr.

normalerweise kommt ja dann eine Bescheinigung nach § 21 BNotO über die Vertretungsregelung, aber kann ich ja nicht machen, weil noch nicht eingetragen.

kann mir jemand helfen wie ich das Schreibe? Oder treten die Gesellschafter für die GmbH i. Gr. auf ? muss ich auf die Gründungsurkunde verweisen / diese in begl. Abschrift beifügen o.ä.?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#2

13.05.2014, 15:41

2.
Herr


hier handelnd nicht für sich selbst, sondern als Geschäftsführer der
Firma _______________________ UG (haftungsbeschränkt) i. G.
mit dem Sitz in

- nachstehend Käufer genannt -.


Der beurkundende Notar bescheinigt, dass zu diesamtlicher Urkunde vom ________________________, Urkundenrolle-Nr.: __________ (Originalurkunde liegt vor), die genannte Gesellschaft, nämlich Firma _______________________________ UG (haftungsbeschränkt) mit dem genannten künftigen Sitz gegründet wurde. In der gleichzeitig stattgefundenen Gesellschafterversammlung wurde der Erschienene
zu 2., Herr ___________________, zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
Der vorgenannte Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung wurde sofort wirksam. Die Eintragung in das Handelsregister ist noch nicht erfolgt. Der Geschäftsführer erklärt, durch alle Gesellschafter auch im Innenverhältnis zur Vornahme des heutigen Rechtsgeschäftes ermächtigt zu sein.

Auf die Folgen und Risiken einer Geschäftstätigkeit vor Eintragung der Gesellschaft hat der Notar hingewiesen, insbesondere auf die dadurch begründete gesamtschuldnerische Haftung der Handelnden und die Gefahr einer Differenzhaftung sowie einer falsch abgegebenen ‚Versicherung des Geschäftsführers, wenn durch vorher eingegangene Verpflichtungen das Stammkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Eintragung bilanziell gemindert ist.

Der Notar befragte zunächst die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser heutigen Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde
verneint.

Der Verkäufer erklärt, dass ihm der Text des Vertrages schon mehr als zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wurde.
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Plumbum
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#3

13.05.2014, 16:04

Vielen Vielen Dank Jupp!! Sehr sehr nett von Dir! Das packe ich in meine Muster, damit ich das nicht noch einmal fragen muss :) :thx
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