Auflagen in Treuhandauftrag übersteigen Kaufpreis

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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rofa
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#1

08.05.2014, 11:41

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich stehe vor folgendem Problem, bei dessen Lösung Ihr mir hoffentlich behilflich sein könnt:

Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet über ein Grundstück, das in Abt. III mit einer Grundschuld mit Nennbetrag 375.000 € belastet ist und das lastenfrei übereignet werden soll. Wir wurden mit der Beschaffung von Löschungsunterlagen beauftragt. Kosten der Lastenfreistellung sind nach dem Vertrag vom Verkäufer zu tragen.

Der Kaufpreis beträgt 800.000 €. Eine der Voraussetzungen der Fälligstellung lautet, dass uns alle erforderlichen Löschungsunterlagen vorliegen, "und zwar auflagenfrei oder gegen Auflagen, die aus dem Kaufpreis erfüllbar sind".

Nun hat die Bank ihre Löschungsbewilligung geschickt mit dem Treuhandauftrag, dass wir darüber nur verfügen dürfen, wenn

a) Zahlung eines Betrages i.H.v. 800.000 € auf ihr Konto erfolgt und

b) ihre anliegende Notarkostenrechnung bis zum ... (2 Wochen später) nachgewiesen wird.

Meine Frage ist nun: Können wir diesen Treuhandauftrag annehmen? Immerhin übersteigt die Summe der Forderungen a) und b) der Bank den Kaufpreis.

Ich habe überlegt: Im Grunde lassen sich die Treuhandauflagen mit der Vertragsabwicklung vereinbaren - es darf nur nicht der Kaufpreis fällig gestellt werden, solange die Notarkosten der Bank noch nicht gezahlt sind. Daraus folgt m.E.:

1. Treuhandauftrag annehmen
2. Kopie an Parteien mit der Bitte an den Verkäufer, die Notarkosten zu zahlen, und dem Hinweis, dass erst anschließend Kaufpreis fällig gestellt wird
3. wenn erfolgt und sonstige Voraussetzungen vorliegen: Fälligstellung des Kaufpreises.

Spricht aus Eurer Sicht etwas gegen dieses Vorgehen bzw. wie ist im Hinblick auf den eingegangenen Treuhandauftrag vorzugehen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Liebe Grüße
Jupp03/11

#2

08.05.2014, 12:02

Ziff. 2 ist zu wählen, sonst nichts.
Ich würde den Verkäufer auffordern, die Notarkosten an euch zu überweisen. Dann hast du, ohne weiter umständlich zu prüfen, den Nachweis.
rofa
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#3

14.05.2014, 12:39

:thx
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